Auskunft aus örtlichem Melderegister € 2,10 Auskunft aus zentralem Melderegister € 3,30
- keine telefonischen Auskünfte
- persönliches Erscheinen notwendig (jeder kann über jeden eine Meldeauskunft erhalten, wenn er die Person genau bezeichnen kann)
- schriftliche Anfragen: zusätzlich € 14,30 Bundesgebühr