26.03.2024
Für den Attersee wurde bereits 2016 von der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck eine „Verordnung hinsichtlich der Abwendung von Gefahren für die Pfahlbaustationen im Attersee – Ankerverbot“ für die sensiblen Bereiche um die Pfahlbaufundstellen zwischen Seewalchen und Kammer, jene in der Bucht von Litzlberg, bei der sogenannten Teufelsbrücke unterhalb von Altenberg und vor Nußdorf erlassen. An den UNESCO-Welterbestätten vor Abtsdorf und Litzlberg sind die ankerfreien Zonen durch eine Beschilderung markiert. weiterlesen