Vereinswesen

Ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 ist ein

freiwilliger,
auf Dauer angelegter,
aufgrund von Statuten organisierter Zusammenschluss
mindestens zweier Personen
zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks.

- Sie haben sich entschlossen einen Verein zu gründen? Hier finden Sie die nötigen Informationen.

- Haben Sie einen neuen Verein gegründet, gab es eine Änderung im Vorstand bzw. in den Kontaktdaten etc., dann bitten wir Sie, uns die aktuellen Daten zu übermitteln. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir unsere Vereinsliste immer am Laufenden halten.

- Sie möchten einem Vöcklamarkter Verein beitreten? Hier geht's zur Vereinsliste mit den jeweiligen Kontaktdaten.

Zuständig