Lustbarkeitsabgabe

Veranstaltungen, die der Lustbarkeitsabgabe unterliegen, sind spätestens 2 Tage vor der geplanten Veranstaltung dem Gemeindeamt bekanntzugeben. Lustbarkeitsabgabe ist für Veranstaltungen, wie Bälle, Konzertveranstaltungen, Tanzfeste, Zeltfeste, udg. zu entrichten, bei denen Eintritt eingehoben wird.

Zuständig