Kirtags-Anmeldungen

Liebe MarktfahrerInnen, werte AusstellerInnen!

Wir freuen uns, dass Sie Teil unseres Kirtags und somit einer Brauchtumsveranstaltung der Marktgemeinde Vöcklamarkt sind! Um eine reibungslose Abwicklung des Marktes zu gewährleisten, ersuchen wir Sie dringend, folgende Punkte zu beachten:

 -  Die Anmeldung erfolgt bis spätestens zehn Tage vor der jeweiligen Veranstaltung via Onlineformular.

-  Ein Lageplan mit den nummerierten Standplätzen wird den Teilnehmenden 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail zugesandt. 

-  Die Standaufstellung hat ausschließlich auf dem zugewiesenen Platz zu erfolgen, denn „eigenmächtiges Benützen von leerstehenden Plätzen“ stellt unter anderen einen Grund zur „Untersagung der weiteren Ausübung der Markttätigkeit“ dar. (§ 8 der Marktordnung der Marktgemeinde Vöcklamarkt 2005)

-  Auf jedem Marktstand ist eine Tafel mit dem Namen und Anschrift des Ausstellers anzubringen. Gewerbliche Marktfahrer müssen überdies den Originalgewerbeschein bei sich führen und den Organen auf Verlangen vorweisen. 

 -  Standaufbau ist ab 07:00 Uhr gestattet, mit dem Abbau kann ab 18:00 Uhr begonnen werden. 

-  Die Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge MUSS frei sein. Geschäftsauslagen bzw. – eingänge sowie Hauszufahrten sind freizuhalten

-  Fahrzeuge bitte außerhalb des Kirtagsgeländes parken

Die Höhe des Standgeldes beträgt € 1,50 je Laufmeter. Die Platzgeldeinhebung erfolgt am Marktgelände.   

-  Das Verpackungsmaterial ist mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.  

Bedienstete der Marktgemeinde Vöcklamarkt sind während des Aufbaus am Kirtagsgelände unterwegs und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Zuständig

Formulare