Hundeanmeldung

Folgendes ist zu beachten:

Laut Oö. Hundehaltegesetz muss eine Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, diesen binnen 3 Tagen der Hauptwohnsitzgemeinde melden.

Zur Hundeanmeldung nehmen Sie bitte die Chip-Nummer, den Sachkundenachweis und den Versicherungsnachweis mit.

1)    Chip-Nummer:
Seit 2010 müssen alle in Österreich gehaltenen Hunde gechipt sein. Die Chip-Nummer Ihres Hundes finden Sie im Hundepass.

2)    Sachkundenachweis:
Den Sachkundenachweis erhalten Sie, wenn Sie an einem etwa 3-stündigen Theoriekurs (ohne Hund) teilnehmen. Diese Hundehalte-Sachkundekurse finden regelmäßig im Bezirk und auch direkt in Vöcklamarkt statt. Zu Corona-Zeiten gibt es auch Online-Sachkundekurse. Aktuelle Termine finden Sie auf der Homepage des Landes OÖ oder an der Anschlagtafel im Gemeindeamt.

3)    Versicherungsnachweis:
Bei der Anmeldung ist eine Hundehaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000,- vorzulegen. Oft ist diese Hundehaftpflichtversicherung in einer Haushaltsversicherung oder Landwirtschaftsversicherung mitinbegriffen. Nehmen Sie bitte mit Ihrem/Ihrer Versicherungsvertreter/in Kontakt auf und informieren Sie sich, ob Ihr Hund bereits entsprechend versichert ist. Falls dies nicht der Fall ist, benötigen Sie eine Zusatzversicherung. Lassen Sie sich von Ihrer Versicherung eine Bestätigung über den Nachweis einer Hundeversicherung ausstellen oder bringen Sie Ihre Polizze zur Anmeldung mit.

Die Hundeabgabe in Vöcklamarkt beträgt jährlich € 40,-. Bei der Anmeldung erhalten Sie außerdem eine Hundemarke, für die einmalig € 4,- zu bezahlen sind.


Zu den Pflichten der Hundebesitzer gehört auch, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zu entfernen.

17 Hundestationen in Vöcklamarkt18 Hundestationen erleichtern den Hundebesitzern das Sauberhalten der Umwelt.


Zuständig