Das OÖ Hundehaltegesetz NEU: folgende Richtlinien gelten ab dem 1.12.2024 für Hund und Halter
Umfangreiche Informationen dazu auch auf www.sichermithund.at oder auf diesem PDF Infos_Hundehaltung herunterladen (1.56 MB)

Die Anmeldungen werden im Gemeindeamt in der allgemeinen Verwaltung durchgeführt.
Der Hundehalter muss seinen Sachkundenachweis, die Dokumente der Haftpflichtversicherung und der Heimtierdatenbankregistrierung vorlegen.
An folgenden Plätzen gibt es in Vöcklamarkt Hundestationen:
