Hochzeitsschießen

Das Hochzeitsschießen ist am Marktgemeindeamt oder bei der Bezirkshauptmannschaft und auf jeden Fall bei der Polizeiinspektion anzukündigen.

Hochzeitsschießen unterliegt in der Marktgemeinde Vöcklamarkt keinen gesonderten Regelungen.

Die allgemeine Gesetzeslage ist im gesamten Umfang gültig.

 

Rechtslage laut BH Vöcklabruck

(laut Angaben von Herrn Johann Mair, Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck)

Ob eine Genehmigung bei der BH Vöcklabruck zu beantragen ist, ist abhängig vom verwendeten Schießmaterial.

- Bei Pulverladungen (Schwarzpulver) ist das Böllerschießen bewilligungspflichtig und bedarf es einer Bewilligung der BH Vöcklabruck nach dem Pyrotechnikgesetz.

- Bei Meldungen (persönlich, schriftlich oder telefonisch) über ein geplantes Hochzeitsschießen mit Gas, wird der Antragstellerin oder dem Antragsteller das „Merkblatt Hochzeitsschießen" auszuhändigen oder per Mail zu übermitteln.

  • Hochzeitsschießen ist nur am Tag der Trauung bzw. am Vorabend gestattet.
  • Das Schießen in unmittelbarer Nähe von Wäldern während Trockenphasen ist verboten.
  • Es darf nicht ununterbrochen geschossen werden, sondern jeweils max. drei Schussabgaben mit dazwischen 30 Minuten Pause sind erlaubt.
  • Die unmittelbare Nachbarschaft ist vom beabsichtigten Schießen zu verständigen.
  • Das Schießen im verbauten Gebiet (>4 Häuser in einem räumlichen Nahverhältnis zueinander) ist verboten.

 

 

Zuständig

Formulare