Anzeige und Beurkundung eines Sterbefalles

Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht. Bitte mitbringen:

- Geburtsurkunde des Verstorbenen,
- Staatsbürgerschaftsnachweis,
- falls verheiratet: Heiratsurkunde,
- falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluss
- Meldenachweis des Verstorbenen

Beim Standesamt fallen derzeit üblicherweise € 95,30 an (Gebühren € 76,70 Totenbeschaugebühr, € 18,60 an Gebühren für die Ausstellung von zwei Sterbeurkunden)

Zuständig