Parteienverkehr:
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr,
Dienstag zusätzlich 13:00 - 17:30 Uhr
Amtsstunden:
zusätzlich Montag, Mittwoch und Donnerstag von 13:00 - 15:30 Uhr
Als Amtsstunden werden jene Zeiten bezeichnet, zu denen schriftliche Anbringen von einer Behörde entgegengenommen werden. Persönliche Vorsprachen oder telefonische Anbringen sind nur innerhalb des Parteienverkehrs möglich
Beachten Sie bitte, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Gleitzeit in Anspruch nehmen oder aus dienstlichen Gründen im Außendienst sein können. Vor einem persönlichen Besuch am Gemeindeamt setzen Sie sich daher am besten mit Ihrem Ansprechpartner telefonisch in Verbindung. Selbstverständlich können Sie dann auch einen Termin außerhalb der Zeiten für Parteienverkehr vereinbaren.