Änderung bei Krankenbeförderung und -transporte ÖGK ab 1. Juli

Änderung bei Krankenbeförderung und -transporte ÖGK ab 1. Juli

Ab dem 1. Juli 2025 führt die ÖGK verpflichtende Kostenanteile für medizinisch notwendige Transporte ein. Diese gelten für alle Versicherten und dienen der Sicherstellung einer nachhaltigen Versorgung.


Was bedeutet das für Sie?

• Taxi/Fahrtendienst: € 7,55 einfache Strecke/ € 15,10 Hin- und Rückfahrt
• Rettungsdienst (z. B. Rotes Kreuz): € 15,10 einfache Strecke / € 30,20 Hin- und Rückfahrt


Wichtig zu wissen:

• Abrechnung erfolgt automatisch durch die ÖGK – zweimal jährlich (erste Abbuchung im Februar 2026)

• Maximal 28 verrechnete Fahrten pro Jahr

• Keine Zuzahlung bei:

- Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie

- Notfällen (Unfälle, Notarzt)

- Kindern unter 15 Jahren

- Rezeptgebührenbefreiung


Voraussetzung für Transportkostenübernahme:

Eine ärztlich bestätigte Gehunfähigkeit wie zum Beispiel: Rollstuhlabhängigkeit, Gips oder notwendige Beinentlastung, Sturzneigung, Immunsupprimierte Patienten, …

Wichtig: Die Beurteilung erfolgt rein medizinisch, nicht nach Entfernung oder Wohnort.


Wohin darf transportiert werden?

Die ÖGK übernimmt nur die Fahrt zur nächstgelegenen geeigneten Behandlungsstelle. Bei weiteren Strecken ist eine ärztliche Begründung erforderlich, sonst kann ein Kostenersatz für Mehrkilometer anfallen.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die ÖGK Hotline: 050 766 - 50 22 04